Cabello Marfil, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Cabello Marfil,  Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Der erste Besuch

Bei Ihrem ersten Besuch erfolgt eine sogenannte "Erstberatung" durch mich. Ich werde mir von  Ihnen den Sachverhalt erläutern lassen und werde Sie anschließend umfassend rechtlich bewerten. Sie erhalten eine Empfehlung zu möglichen Vorgehensweisen und Lösungswegen, eine Bewertung der Erfolgsaussichten und eine Kalkulation der ggf. zu erwartenden Kosten. In der Folge wird idealer Weise das weitere Vorgehen abgestimmt.

 

Welche Unterlagen sollten Sie mitbringen?

Damit ich den Sachverhalt zutreffend bewerten kann, ist es zweckmäßig, wenn Sie alle relevanten Unterlagen zum Termin mitbringen, insbesondere geschlossene Verträge und geführte Korrespondenz. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, benötigen wir von Ihnen ferner den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer und Sie holen sich vor dem ersten Besuch bei mir die Deckungszusage von Ihrer Versicherung.

 

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, rechnen ich gerne direkt mit dieser ab. Es kann zweckmäßig sein, wenn Sie sich von der Versicherung bereits vorab bestätigen lassen, dass diese die Kosten der Erstberatung und eventuelle weitere Kosten übernimmt. Falls Sie noch keine Kostenübernahmebestätigung eingeholt haben, erledigen ich das gerne für Sie.Ich  benötige dazu lediglich den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer.

 

Falls Sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen oder diese die Beratungskosten nicht übernimmt, sind diese von Ihnen selbst zu tragen.

 

Die Kosten für die Beratung, insbesondere eine Erstberatung, durch einen Anwalt sind Vereinbarungssache und daher nicht ausrechenbar. Für eine erste Beratung dürfen Rechtsanwälte ihren Mandanten, wenn diese Verbraucher sind, nach dem RVG allerdings maximal 190 Euro plus Umsatzsteuer berechnen. Umfasst die Erstberatung ein Gutachten, sind es 250 Euro plus Umsatzsteuer.

 

Die Anwaltskosten einer Erstberatung werden jedoch regelmäßig auf eine weitere Tätigkeit angerechnet. Dann müssen für die erste Rechtsberatung keine zusätzlichen Kosten zu denen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung an den Anwalt bezahlt werden.

 

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und sich eigentlich keinen Anwalt leisten kann, hat die Möglichkeit, beim Gericht sogenannte Beratungshilfe zu beantragen. Wird Beratungshilfe gewährt, übernimmt die Staatskasse die Rechtsanwaltskosten für die Beratung. Vom Mandaten kann ein Rechtsanwalt zusätzlich lediglich eine Pauschale von 15 Euro verlangen.

 

 

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Inmaculada Cabello Marfil
Mauerstr. 1
33330 Gütersloh

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